Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Wohnwagenmietung durch den GROUPON-Gutschein
Stand: 05.02.12.2013
(Version AGB_2014_05_18_GROUPON_01)
Wohnwagenvermieter:
wohnwagen-ostsee e. K.
Inhaber Ulrich Baumann
Mittelweg 143
23743 Grömitz
Postadresse:
Postfach 11 46
23739 Grömitz
Tel: 04562 – 208 796, Mobil: 0163 – 8 11 44 88
als „Vermieter“
und der Gast, welcher durch den Deal bei GROUPON den Kauf des Deal-Gutscheins, einen oder mehrere Wohnwagen mietet
als „Mieter“.
Bei der Vermietung des/der jeweiligen Wohnwagen ergibt sich ein Gesamtpreis der sich aus dem
- Mietpreis für den Wohnwagen
- den Personengebühren
- dem An-/abreise u. Nach-, bzw. Endreinigungsservice
- dem Gas, Strom
- der Kaution/Pfand
- und eventueller vereinbarter andere Kosten/Gebühren in einer bestimmten Zeit zusammensetzt.
1. Der Vermieter vermietet dem Mieter einen oder mehrere Wohnwagen, in einer beschriebenen Zeit und einer bestimmten Kategorie, auf dem Campingplatz porta del sol in Grömitz. Es dürfen nur der Mieter und seine von ihm angemeldeten Mitmieter den Wohnwagen sowie den Campingplatz benutzen, betreten, bzw. bewohnen. Der bei GROUPON abgeschlossene Deal (Gutscheinkauf) gilt als Mietvertrag für einen oder mehrere Wohnwagen der jeweiligen Kategorie in dem bei GROUPON ausgeschriebenen Deal.
1. A. Der Mieter bestätigt die Akzeptanz des Deals, die Akzeptanz des Mietvertrages und die Akzeptanz dieser AGB durch den Kauf des Deals bei GROUPON.
1.B. Der Mieter teilt dem Vermieter nach dem Gutscheinkauf den Gutscheinsicherheitscode mit, den der Mieter von GROUPON erhält, und bestätigt die Buchung
a. durch Mitteilung dieses Gutscheinsicherheitscodes an den Vermieter und
b. durch eine E-Mail in der der konkrete Zeitpunkt der Buchung vereinbart wird. Diese E-Mail Bestätigung vom Mieter an den Vermieter kann erst nach Aufforderung des Vermieters erfolgen.
1. C. Diese Buchung kann seitens des Mieters nicht mehr Rückgängig gemacht werden.
2. Die Mietzeit kann nur mit Einverständnis des Vermieters gekürzt oder verlängert werden.
3. Die Gebühr für Mietpreis, Wohnwagen und Personengebühr wird - wie im Deal angegeben - vom Mieter, über Abbuchung des Betrages vom Bankkonto des Mieters durch GROUPON, gezahlt.
3.A. Den Betrag für Nach- bzw. Endreinigungsservice, Kaution für den/die Wohnwagen und Pfand für eine Codekarte zahlt der Mieter vor Ort in bar an den Vermieter.
3.B. Der Tourismusbeitrag (Kurtaxe) an die Gemeinde Grömitz, eventuelles Gas zum Heizen und Strom wird je nach Verbrauch ebenfalls extra vor Ort berechnet und vom Mieter an den Vermieter gezahlt.
3.C. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug bzw. bei nicht eingehaltener Zahlungsvereinbarung durch den Mieter vom Mietvertrag zurückzutreten, bzw. den Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall werden Zahlungen die Seitens des Mieters eventuell schon geleistet wurden als Bearbeitungs- und Verlustgebühr angerechnet und nicht zurück gezahlt (zu den geleisteten Zahlungen zählt auch der Betrag, den der Mieter bereits an GROUPON geleistet hat). Für den Fall dass noch keine Zahlung beim Vermieter eingegangen sein sollte oder eine bereits geleistete Zahlung vom Mieter zurück geholt wurde, gilt Gleiches. Diese sind dann vom Mieter an den Vermieter zu zahlen.
4. Es wird vom Vermieter Gas nur zum Kochen zu Verfügung gestellt, welches im Gesamtpreis bereits ermittelt und integriert ist. Das Gas ist ausdrücklich nur zum Kochen und nicht zum Grillen, Heizen oder andere Zwecke bestimmt.
4. A. Es wird kein Grill mit vermietet. Sollte vom Vormieter oder von Anderen ein Grill vorhanden sein, darf dieser vom Mieter kostenfrei genutzt werden. Der Grill wird jedoch vom Vermieter nicht gereinigt.
4.B. Ein eventueller vom Mieter mitgebrachter Elektrogrill darf vom Mieter aus technischen Gründen nicht ans Stromnetz angeschlossen bzw. nicht benutzt werden.
4.C. In einigen Wohnwagen bieten wir Fernseher mit Receiver (Sat oder DVBT) an. In anderen Wohnwagen bieten wir nur einen TV-Monitor an. Hierbei bringt der Gast (Mieter) sich seinen eigenen Receiver (Sat oder DVBT) mit. Zurzeit sind folgende Wohnwagen mit Fernsehausstattung (inklusive Sat- oder DVBT-Receiver) bestückt: Wohnwagen - Nr.`n 270, 241 A, 235, 222, 221, 220, 219, 208, 206 und 204. Alle anderen Wohnwagen verfügen nur über die TV-Monitor-Variante bei der sich der Gast (Mieter) den Receiver mitbringt.
4.D. Die Wohnwagen sind ausgestattet mit Zudecken in der Anzahl der Betten. Kopfkissen gehören nicht zur Ausstattung der Wohnwagen und werden vom Mieter mitgebracht. Ebenfalls gehören keine Bezüge zur Ausstattung.
5. Ohne Einverständnis des Vermieters darf der Mieter den/ die Wohnwagen weder weitervermieten noch dritten Personen überlassen.
5. A. Sollte eine oder mehrere weitere Personen als die, welche anzahlmäßig im Deal angegeben sind zusätzlich den Wohnwagen bewohnen, bzw. den Campingplatz betreten wollen (dieses gilt auch für Personen die nur tagsüber zu Besuch kommen), ist dieses vom Mieter dem Vermieter im Voraus mitzuteilen. Der Vermieter muss hierfür jeweils in jedem Einzelfall die ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilen. Der Mieter muss in diesem Fall pro Erw. 5,- €/ Tag und pro Kind 3,- €/ Tag an den Vermieter zahlen. Sollte der Vermieter die Genehmigung hierzu nicht erteilen, so darf keine weitere gewünschte Person die/den Wohnwagen, bzw. den Campingplatz betreten.
6. Der/ die Wohnwagen darf/ dürfen vom Mieter nicht bewegt (gefahren) werden.
7. Der Mieter überzeugt sich bei Übernahme der/ des Wohnwagen/s vom ordnungsgemäßen Zustand. Sollte der Mieter Mängel oder Beschädigungen am Wohnwagen bzw. an Gegenständen im und um dem Wohnwagen feststellen, so teilt er dieses dem Vermieter bei Eintreffen bzw. Übernahme des Wohnwagens dem Vermieter oder einem der Mitarbeiter/innen des Vermieters umgehend mit. Er wird die/ den Wohnwagen pfleglich behandeln und für seine Erhaltung Sorge tragen. Weiterhin überprüft der Mieter bei Eintreffen den Stand des Stromzählers und trägt den Stand auf dem dafür vorgesehenen Formular ein. Dieses Formular befindet sich im Vorzelt des Wohnwagens oder im Wohnwagen. Am Abreisetag trägt der Mieter den Abreisestand des Stromzählers auf das Formular ein und legt dieses auf den Tisch im Vorzelt.
8. Beschädigungen der/ des Wohnwagen/ s oder an Gegenständen in und um dem/der Wohnwagen die in der Zeit der Mietdauer passieren bzw. bei der Abreiseabnahme festgestellt werden und den daraus resultierenden Reparaturen oder Erneuerungen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat dann für den finanziellen Schaden aufzukommen und diesen an den Vermieter zu zahlen.
9. Die Mietzeit darf vom Mieter nicht überschritten werden. Die/ der Wohnwagen sollte vom Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden, der seine sofortige Weitervermietung gewährleistet.
10. Als Sicherheit (insbesondere der betreffenden Punkte dieser AGB) sowie für sonstige Verluste, die dem Vermieter durch den Mieter entstehen, hinterlegt der Mieter beim Vermieter einen Kautions-Betrag von 100,- EURO pro Wohnwagen und 50,- € Pfand pro Codekarte. Dieser Betrag stellt keine Begrenzung der Haftung des Mieters dar. Die Kaution wird bei korrekter Übergabe - ohne Beanstandung - nach Urlaubsende vom Vermieter an den Mieter zurück
gezahlt.
11. Bei Diebstahl, Stromausfall, Einbruch, oder anderen Schäden, oder nicht ordnungsgemäßer Übernahme der/des Wohnwagens, sowie bei sonstigen wesentlichen, die Interessen des Mieters oder des Vermieters berührenden Ereignissen, ist der Vermieter umgehend fernmündlich (0163 – 8 11 44 88) durch den Mieter zu verständigen.
12. Der/ die Wohnwagen wird/ werden vom Mieter in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen, Zustand zurückgegeben. Die Reinigung während der Mietzeit und eine Endreinigung erfolgt durch den Mieter (Glas, Papier, Müll und Müllbeutel bitte in den dafür auf dem Campingplatz vorgesehenen Glas-, Papier und Müllcontainern entleeren). Geschirr, Gläser und Töpfe bitte sauber gespült hinterlassen. Eine Fein-Nachreinigung (Nachreinigungsservice) erfolgt durch den Vermieter. Für diese wird ein Betrag von 39,- € pro Wohnwagen vom Mieter an den Vermieter entrichtet, ist dann in der Rechnung als „Nachreinigungsservice“ aufgeführt und vom Mieter vor Urlaubsbeginnt an den Vermieter in bar zu zahlen.
12.a. Auf Wunsch des Mieters kann eine Endreinigung auch vom Vermieter erfolgen. Dieses kann bei Abschluss des Mietvertrages, bzw. bei Buchung so vereinbart werden. Hierfür wird ein Betrag von 65,- € pro Wohnwagen vom Mieter an den Vermieter entrichtet, ist dann in der Rechnung als „Endreinigungsservice“ aufgeführt und vom Mieter vor Urlaubsbeginnt an den Vermieter in bar zu zahlen. Ausdrücklich nur in diesem Fall braucht der Mieter keine Endreinigung selbst zu machen. Jedoch muss der Mieter auch in diesem Fall Glas, Papier, Müll und Müllbeutel bitte in den dafür auf dem Campingplatz vorgesehenen Glas-, Papier und Müllcontainern entleeren.
13. Da Lieferbedingt das Wasser in Grömitz bzw. auf dem Campingplatz kalkhaltig ist, fallen Kalkablagerungen in der Kaffeemaschine und dem Wasserkocher an. Diese sind vom Mieter bei Bedarf selbst zu entkalken.
14. Bei Stromausfall, Sturm, Wasserschaden, Hochwasser, Feuer, defekt des Wohnwagens oder des Vorzeltes, oder anderer technischer Probleme, oder anderer höherer Gewalt, durch die eine Vermietung oder Weitervermietung an den Mieter verhindert wird - haftet der Vermieter nicht für den dem Mieter eventuell entstandenen Schaden durch Urlaubsausfall oder ähnlichem. Der Vermieter braucht in diesem Fall auch keinen Ersatz stellen bzw. auch keinen Ersatz zahlen. Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht (auch während der Vermietung) vom Mietvertrag zurück zu treten. Ein finanzieller Ausgleich vom Vermieter an den Mieter erfolgt dann in Höhe des Betrages der restlichen Miettage die noch offen sind. Dieses maximal in einer Höhe, die den bereits geleisteten Tagesmietpreis für den Wohnwagen nicht übersteigt. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden an Person und Eigentum des Mieters und deren Mitmieter. Nur im Fall des Vorsatzes haftet der Mieter für Schäden an Person und Eigentum des Mieters.
15. Das Befahren des Campingplatzes mit einem KFZ ist pro Haupt-Wohnwagen in der vereinbarten Mietzeit für 1 Fahrzeug gestattet. Um mit dem KFZ auf den Campingplatz zu gelangen, benötigt der Mieter eine Codekarte die er bei der Ankunft an der Rezeption (mit dieser Codekarte gelangt der Mieter auch in die Sanitärgebäude) gegen ein Pfand von 50,- € ausgehändigt bekommt. Die Codekarte wird vom Mieter bei Abreise unbeschädigt an den Vermieter zurück gegeben. Sollte die Codekarte beschädigt oder verloren gegangen sein, wird hierfür ein Entgelt von 50,- EURO berechnet und das Pfandgeld von 50,- € einbehalten.
16. Der Mieter sowie seine Mitreisenden beachtet/ beachten und respektieren die aushängende Campingplatzordnung sowie die Ruhezeiten (22:00 Uhr bis 7:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr) und halten diese zum Wohle aller bitte ein. Natürlich dürfen Kinder während dieser Zeiten spielen, jedoch ist während dieser Zeit das Befahren des Campingplatzes mit einem KFZ (wie auf den meisten Campingplätzen üblich) laut Campingplatzordnung nicht gestattet. Es gilt auf dem gesamten Campingplatz die Straßenverkehrsordnung. Als Höchstgeschwindigkeit gilt zum Schutze Aller und besonders zum Schutze der Kinder auf dem gesamten Campingplatz eine Geschwindigkeit von 5 KMH. Aus Sicherheitsgründen steht bei groben Verstößen des Mieters durch zu schnellem Fahren dem Vermieter eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters bezüglich anteiligen Anspruchs der Miete bzw. durch Urlaubsausfall besteht in diesem Fall nicht.
16. A. Der Campingplatz bzw. die Wohnwagen auf dem Campingplatz sind Videoüberwacht. Zur Sicherheit aller Mieter und Gäste werden die Videodaten aufgezeichnet.
Der Mieter genehmigt mit dem Kauf des Deal-Gutscheins und der Akzeptanz dieser AGB ausdrücklich, dass er sich damit einverstanden erklärt. Weiterhin erklärt der Mieter hiermit, dass auch alle Mitreisenden sich damit ausdrücklich einverstanden erklären (hierfür trägt der Mieter Sorge).
16. B. Hunde sind grundsätzlich auf dem Campingplatz erlaubt, bedürfen jedoch für „ jeden“ Einzelfall immer einer vorherigen Zustimmung des Vermieters. In dem Fall, dass der Vermieter dem zustimmt, dass der Mieter einen oder mehrere Hunde mitbringen darf, zahlt der Mieter an den Vermieter pro Hund einen Betrag von 3,- € pro Tag/Hund in bar bei Anreise. Weiterhin ist eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 20,- € vom Mieter an den Vermieter bei Anreise in bar zu zahlen. Hunde die laut der Kampfhundeverordnung Schleswig Holstein als Kampfhunde oder auch Mischlinge von/mit Kampfhunden gelten, dürfen den Campingplatz nicht betreten, bzw. dürfen vom Mieter nicht mitgebracht werden. Da der Vermieter bei Buchung nicht weiß, ob es sich zum Zeitpunkt der Buchung des Mieters um einen Kampfhund laut der Kampfhundeverordnung Schleswig Holstein bzw. deren Mischling handelt, gilt dieses auch in dem Fall, wenn der Gast einen Hund angemeldet und bezahlt. Zum Schutze Anderer kann der Vermieter in „jedem“ Einzelfall, ohne Nennung von Gründen, den Hund bzw. den Mieter mit dem Hund unmittelbar des Campingplatzes verweisen. Dieses gilt bei Beschwerden Anderer auch für Hunde, die nicht unter die Kampfhundeverordnung Schleswig Holstein fallen. Im Fall des Verweises eines Hundes durch den Vermieter hat der Mieter „kein“ Recht auf Erstattung aller vom Mieter an den Vermieter oder vom Mieter an GROUPON bereits geleisteten Zahlung/en. Eventuelle Schadenersatzforderungen oder andere Forderungen seitens des Mieters an den Vermieter, wegen Urlaubsausfall oder Andere/n/m werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Der Vermieter verfügt über verschiedene Wohnwagentypen welche zum Deal gehören und in verschiedene Kategorien eingeordnet sind. Es liegt im Ermessen und in der Entscheidung des Vermieters, diese Wohnwagen zu disponieren. Die Deals betreffend handelt es sich um die Wohnwagen der Kategorien 3 u. 4, sowie 5,6 u. 7. Auf der Website www.wohnwagen-ostsee.de sind alle Wohnwagen die zum Deal gehören zu sehen. Der Mieter hat kein Recht darauf einen bestimmten Wohnwagen zu verlangen. Zum Schutze und zur Sicherheit des Mieters teilt der Vermieter mit, dass der/die Wohnwagen grundsätzlich alle auf dem Campingplatz „porta del sol“ Mittelweg 143 in Grömitz steht/ stehen und dass im Falles eines Gutscheinkaufs von GROUPON der vom Mieter bezahlte und im GROUPON-Deal ausgewiesene Preis gilt.
18. Der anteilige Strom wird laut Stromzähler vom Mieter in bar vor Ort bezahlt (0,65 €/KwH). Der Mieter leistet die Zahlung vor Abreise in bar.
19. Die Mietzeit beginnt am ersten Tag um 16:00 Uhr und endet am letzten Tag um 10:00 Uhr wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde. Das Einchecken erfolgt aus organisatorischen Gründen in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr. Der Mieter hat kein Anrecht auf späteres Einchecken. Sollte der Mieter später eintreffen, kann er erst am darauf folgenden Tag ab 9:00 Uhr einchecken und den Wohnwagen erst dann übernehmen. Es sei denn, dass er etwas anderes mit dem Vermieter vereinbart hat und dieses schriftlich vom Vermieter bestätigt wurde. Eine Minderung des Mietpreises bzw. eine Rückzahlung einer Tagespauschale oder Ähnlichem erfolgt hierdurch nicht. Die Abnahme des Wohnwagens erfolgt durch das Personal des Vermieters zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr des letzten Tages im Beisein des Mieters. Sollte der Mieter zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, erfolgt die Abnahme ohne den Mieter. Ein Einspruchsrecht bei eventuell festgestellten Mängeln bzw. Schäden hat der Mieter in dem Fall der Abwesenheit anschließend nicht. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich eine Abnahme vorher oder nachher durchzuführen.
20. Bei grobem Verstoß gegen diese AGB, gegen die Campingplatzverordnung des Campingplatzes, gegen die guten Sitten oder andere Verstöße gegen Gesetze hat der Vermieter das unmittelbare Recht den Mieter und/ oder seine Mitreisenden auch ohne vorherige Abmahnung des/der Wohnwagen/s bzw. des Campingplatzes zu verweisen und ihm fristlos zu kündigen. Ein Anrecht des Mieters bezüglich Rückerstattung, bzw. Rückzahlung es eventuellen anteiligen Anspruchs der Miete bzw. durch Urlaubsausfall besteht in diesem Fall nicht. Es muss in diesem Fall somit keine Rückzahlung seitens des Vermieters an den Mieter geleistet werden. Ein grober Verstoß kann unter anderem sein
a. zu hohe Lautstärke in den Ruhezeiten (es reicht hierbei schon eine Beschwerde eines weiteren Gastes oder das Feststellen der zu hohen Lautstärke durch einen Bediensteten des Campingplatzes) und das daraus resultierende Nichteinhalten der Ruhezeiten. Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
b. verbale oder körperliche Angriffe gegen den Vermieter oder gegenüber einer andere Person, die sich auf dem Campingplatz befindet
c. zu schnelles Fahren auf dem Campingplatz mit dem KFZ
d. nicht sachgemäßes Umgehen mit dem Eigentum des Vermieters
e. oder andere Verstöße gegen diese AGB oder Verstöße gegen die Campingplatzordnung des Campingplatzes.
21. Unabhängig vom Mietpreis ist vom Mieter an die Gemeinde Grömitz ein Tourismusbeitrag/ Tourismusabgabe (Kurtaxe) pro erwachsene Person und pro Tag zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach den Gebühren der Gemeinde Grömitz (zurzeit von Mitte Mai 2014–Mitte September 2014 2,80 €/ Tag und von Mitte September 2014–Mitte Mai 2015 1,50 €/ Tag) und ist zu Urlaubsbeginn beim Eintreffen auf dem Campingplatz an der Anmeldung der Wohnwagenvermietung durch den Mieter zu zahlen. Für die Höhe des Tourismusbeitrags/ der Tourismusabgabe, bzw. eventuelle Veränderungen der Abgabe kann der Vermieter keine Gewähr übernehmen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Abgabe befreit.
Hierfür erhält der Mieter die „OstseeCard“.
Diese bringt für den Mieter/ Gast zurzeit unter anderem folgende Vorteile:
- Ermäßigte Fahrt mit den Linienbussen innerhalb des gesamten Küstenbereiches Grömitz, Kellenhusen, Dahme, Neustadt i.H.
- Freie Benutzung des 8 km langen konzessionierten Badestrandes des Ostseebades Grömitz.
- Kostenloser oder ermäßigter Eintritt bei den vielen Veranstaltungen und Events des Ostseebades Grömitz.
- Kostenlose Teilnahme an den geführten Ortsspaziergängen, Wanderungen oder Radtouren.
- Freie Nutzung der Grömitzer Bücherei, der Leseräume.
Und vieles mehr.
Salvatoresche Klausel: Sollten ein oder mehrere der vorherigen Punkte rechtsunwirksam sein, so gelten sie sinngemäß bzw. es gilt das, was dem Gewollten am nächsten kommt. Alle übrigen Punkte gelten in jedem Fall fort und bleiben davon unberührt.
Grömitz, 18.05.2014
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